Gesetze zur Bekämpfung der Geldwäsche gibt es schon seit geraumer Zeit, doch sie werden kaum korrekt angewendet. In der EU, wo es seit 2016 für jeden Immobilienprofi Gesetz ist, sind schätzungsweise nur weniger als 10 % der Immobilienunternehmen konform. Um dieses Problem anzugehen, wird eine Überarbeitung dieses europäischen Gesetzes abgeschlossen und am 1.1.2025 in Kraft gesetzt. Daher ist die Europäische Kommission einer der wichtigsten Akteure für eine europäische Compliance-Lösung.
Um die Einhaltung dieses Gesetzes, das in diesem Jahr von einer Richtlinie in eine Verordnung umgewandelt wird, zu ermöglichen, beauftragte CEPI OptimaSys im Rahmen einer exklusiven Vereinbarung mit der Entwicklung, Herausgabe und Wartung des ersten europäischen Anti-Geldwäsche-Tools, das voraussichtlich Anfang 2025 eingeführt werden soll. Diese Initiative, die sowohl von CEPI als auch von der EU vorangetrieben wird, wird es Unternehmen ermöglichen, die Vorschriften einzuhalten und rechtliche Probleme mit schwerwiegenden finanziellen Folgen zu vermeiden.